Freitag, 10. März 2017

10.03.2017 - Rederecht

Ausländische Regierungspolitiker haben zumindest in amtlicher Funktion kein Einreise- und Rederecht in Deutschland. Entscheiden muss darüber aber die Bundesregierung, Bürger können ein Redeverbot für türkische Politiker nicht einfordern, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Es wies damit eine Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim in Oberhausen als unzulässig ab (Az: 2 BvR 483/17).

„Für mich ist klar: Staatsoberhäupter und ausländische Regierungsmitglieder haben ohne Zustimmung der Bundesregierung weder Anspruch auf Einreise noch auf Wahlkampf bei uns in Deutschland. Sie können sich dabei auch nicht auf unsere Grundrechte berufen. Das hat heute auch das Bundesverfassungsgericht noch einmal ganz deutlich gemacht!“ ...

„Es muss ganz klar sein: Auf deutschem Boden darf es keinen Wahlkampf gegen die Demokratie geben. Wir sollten uns nicht scheuen, der Regierung Erdogan klipp und klar zu sagen: ‚Das geht nicht!‘ Und wenn ihr das nicht akzeptiert, lassen wir euch nicht mehr rein. Nach dem ‚groben Foul‘ des Nazivergleichs dürfen wir keine deutlichen Worte und keine klaren Entscheidungen scheuen.“

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