Ausländische Regierungspolitiker haben
zumindest in amtlicher Funktion kein Einreise- und Rederecht in Deutschland.
Entscheiden muss darüber aber die Bundesregierung, Bürger können ein Redeverbot
für türkische Politiker nicht einfordern, wie das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Es wies
damit eine Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen
Ministerpräsidenten Binali Yildirim in Oberhausen als unzulässig ab (Az: 2 BvR
483/17).
„Für mich ist klar: Staatsoberhäupter
und ausländische Regierungsmitglieder haben ohne Zustimmung der Bundesregierung
weder Anspruch auf Einreise noch auf Wahlkampf bei uns in Deutschland. Sie
können sich dabei auch nicht auf unsere Grundrechte berufen. Das hat heute auch
das Bundesverfassungsgericht noch einmal ganz deutlich gemacht!“ ...
„Es muss ganz klar sein: Auf deutschem Boden darf es keinen Wahlkampf gegen die Demokratie geben. Wir sollten uns nicht scheuen, der Regierung Erdogan klipp und klar zu sagen: ‚Das geht nicht!‘ Und wenn ihr das nicht akzeptiert, lassen wir euch nicht mehr rein. Nach dem ‚groben Foul‘ des Nazivergleichs dürfen wir keine deutlichen Worte und keine klaren Entscheidungen scheuen.“
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