Verschleierte Antisemitismus
Die amtliche Statistik über politisch motivierte Kriminialität (PMK)
verschleiert den Antisemitismus von Migranten. Wer diese Statistik anführt, um
Aussagen über die Verteilung von Antisemitismus in Deutschland zu tätigen,
verbreitet Fake News!
Sollten Sie wieder mal eine Statistik über antisemitische Straftaten
gelesen haben, präsentiert Tapfer im Nirgendwo Ihnen ein paar wichtige
Auszüge aus dem „Bericht des Unabhängigen
Expertenkreises Antisemitismus“ des 18. Deutschen Bundestags vom 7.
April 2017 (Drucksache 18/11970).
„Antisemitische Straftaten zählen in Deutschland zur
politisch motivierten Kriminalität (PMK). (…) Eine politische Motivation wird
dann angenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat gegen
eine Person oder Personengruppe aufgrund deren Nationalität,
Volkszugehörigkeit, »Rasse«, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft,
Behinderung, sexueller Orientierung, ihres gesellschaftlichen Status oder ihres
äußeren Erscheinungsbildes richtete. (…) Fremdenfeindliche Straftaten werden
heute überwiegend als extremistisch eingestuft. Antisemitische Straftaten
gelten generell als extremistisch. Beides wird unter dem Begriff der
»Hasskriminalität« zusammengefasst. (…) Innerhalb der PMK wird einerseits nach
sogenannten Phänomenbereichen, nämlich »PMK-Rechts«, »PMK-Links«,
»PM-Ausländerkriminalität« (PMAK, oder auch PMK-Ausländer) und »PMK- Sonstige«,
andererseits zwischen Straftaten generell und der Teilmenge der Gewalttaten
unterschieden, denen auch im Fall antijüdischer Straftaten eine besondere
Bedeutung zukommt. Der jeweils ermittelte Sachverhalt kann nur einem der drei
Phänomenbereiche »PMK-Rechts«, »PMK-Links« oder »PMAK« zugeordnet werden. Ist
eine Zuordnung zu diesen nicht möglich, wird der Phänomenbereich »PMK-Sonstige«
gewählt.“ (Tichy)
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