Dienstag, 14. November 2017

14.11.2017 - Schleier



Verschleierte Antisemitismus
Die amtliche Statistik über politisch motivierte Kriminialität (PMK) verschleiert den Antisemitismus von Migranten. Wer diese Statistik anführt, um Aussagen über die Verteilung von Antisemitismus in Deutschland zu tätigen, verbreitet Fake News!

Sollten Sie wieder mal eine Statistik über antisemitische Straftaten gelesen haben, präsentiert Tapfer im Nirgendwo Ihnen ein paar wichtige Auszüge aus dem „Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ des 18. Deutschen Bundestags vom 7. April 2017 (Drucksache 18/11970).

„Antisemitische Straftaten zählen in Deutschland zur politisch motivierten Kriminalität (PMK). (…) Eine politische Motivation wird dann angenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat gegen eine Person oder Personengruppe aufgrund deren Nationalität, Volkszugehörigkeit, »Rasse«, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, ihres gesellschaftlichen Status oder ihres äußeren Erscheinungsbildes richtete. (…) Fremdenfeindliche Straftaten werden heute überwiegend als extremistisch eingestuft. Antisemitische Straftaten gelten generell als extremistisch. Beides wird unter dem Begriff der »Hasskriminalität« zusammengefasst. (…) Innerhalb der PMK wird einerseits nach sogenannten Phänomenbereichen, nämlich »PMK-Rechts«, »PMK-Links«, »PM-Ausländerkriminalität« (PMAK, oder auch PMK-Ausländer) und »PMK- Sonstige«, andererseits zwischen Straftaten generell und der Teilmenge der Gewalttaten unterschieden, denen auch im Fall antijüdischer Straftaten eine besondere Bedeutung zukommt. Der jeweils ermittelte Sachverhalt kann nur einem der drei Phänomenbereiche »PMK-Rechts«, »PMK-Links« oder »PMAK« zugeordnet werden. Ist eine Zuordnung zu diesen nicht möglich, wird der Phänomenbereich »PMK-Sonstige« gewählt.“ (Tichy)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen