Mittwoch, 1. November 2017

01.11.2017 - Gewollt

Gewollte Staatsverwahrlosung
Es ist nicht so, dass die Polizei hierzulande nicht handeln könnte, wo es und wie es nötig ist – und wenn es nicht anders geht, mit aller Härte. Wie die Justiz sich verhält, die Polizei und alle anderen Institutionen, entspricht dem von der politischen Obrigkeit Gewollten. Denn allesamt sind der politischen Weisung unterworfen, formal bei Staatsanwaltschaft und Polizei (in den meisten anderen Demokratien nicht) und allen sonstigen Behörden, informell und mental wirksam auch bei den Gerichten.
Wenn der massenhafte Sozialbetrug von illegalen Immigranten, Asylbewerbern, anerkannten Asylanten und anderen mit Aufenthaltsrecht nicht geahndet wird, aber gnadenlos mit Gefängnis der Ladendiebstahl einer Rentnerin im Gegenwert von 70 Euro, weil die Rente hinten und vorne nicht reicht und sie sich schämt, aufs Amt zu gehen, dann handelt es sich um politisch angeordnetes Unrecht, um gewollte Staatsverwahrlosung.

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