Wer ein Schelm ist, der dabei an Judenhass denkt
Judenfeindlichkeit sei Menschenfeindlichkeit, schreibt Michel Friedman. Eine demokratische Gesellschaft, ein Staat, dessen Fundament auf dem Grundgesetz ruht, darf einen solchen Rassismus nicht ignorieren, der in der Schule beginnt und sich auf der Straße austobt. Und insbesondere dürfen Journalisten das nicht, so sie ihrer Aufgabe als vermeintlich „vierte Gewalt“ gerecht werden wollen. Das allerdings verstehen nicht alle, die sich zum Berufsstand zählen, wie man auf dem Twitter-Konto des Verlegers und „Spiegel“-Kolumnisten Jakob Augstein nachlesen kann.
Nach den Hassausbrüchen in Berlin befand er es für nötig, darauf hinzuweisen, dass das Verbrennen ausländischer Fahnen „nicht grundsätzlich verboten“ sei. Man möge doch einmal einen Blick ins Strafgesetzbuch, Paragraph 104 werfen. Dieser beschreibt, dass Straftaten nach den vorhergehenden Paragraphen 102 und 103 – Angriff gegen und Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten –, nur verfolgt werden, „wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt“. Was uns der Twitterer mit diesem Hinweis wohl sagen will? Ein Schelm, wer dabei an vermeintlich feinsinnigen Antisemitismus denkt. (FAZ)
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