Mittwoch, 18. Januar 2017

17.01.2017 - Mandat

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
 

Diesen Absatz 1 des Artikel 38 des Grundgesetzes zitiert Hugo Müller-Vogg in seiner Replik auf meinen Beitrag, dass Direktmandate nicht den Parteien „gehören“ und fügt an: „Niemand kann also ein Mitglied des Bundestags zwingen, sein Mandat niederzulegen. 

Nur: Das gilt für direkt gewählte MdBs genauso wie für über die Landeslisten ins Parlament eingezogene. Die Unabhängigkeit des Abgeordneten hängt also nicht von seinem Wahlergebnis ab.“

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