„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind
Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Diesen Absatz 1 des Artikel 38
des Grundgesetzes zitiert Hugo Müller-Vogg in seiner Replik auf meinen
Beitrag, dass Direktmandate nicht den Parteien „gehören“ und fügt an:
„Niemand kann also ein Mitglied des Bundestags zwingen, sein Mandat
niederzulegen.
Nur: Das gilt für direkt gewählte MdBs genauso wie für
über die Landeslisten ins Parlament eingezogene. Die Unabhängigkeit des
Abgeordneten hängt also nicht von seinem Wahlergebnis ab.“
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